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   BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 76.83   

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https://dejure.org/1985,8015
BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 76.83 (https://dejure.org/1985,8015)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1985 - 2 B 76.83 (https://dejure.org/1985,8015)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1985 - 2 B 76.83 (https://dejure.org/1985,8015)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verwendung als Leitender Arzt nach der Überführung der Ämter bei den kommunalen Körperschaften in die Landesbesoldungsordnungen - Grundsätze zur Eindeutigkeit einer Zustimmungserklärung des Beamten bei Eingriffen in seine Rechte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 76.83
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 76.83
    Soweit die Darstellungen der Beteiligten über Einzelheiten des Verlaufs des Telefongesprächs vom 12. November 1979 voneinander abwichen, konnte das Berufungsgericht verfahrensfehlerfrei von einer weiteren Aufklärung absehen, weil es darauf nach seiner im Urteil (S. 18 ff.) dargelegten materiellrechtlichen Auffassung nicht ankam, diese aber für den Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht maßgebend ist (vgl. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]] m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 3 B 96.76

    Ersatz eines Verfolgungsschadens

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 76.83
    Bei einer derartigen mehrfachen Begründung des Berufungsurteils bedarf es in bezug auf jede der Begründungen eines Zulassungsgrundes, um die Revision zuzulassen (vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 1977 - BVerwG 3 B 96.76 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 158] und vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 176], jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 76.83
    Das Tatsachengericht ist im übrigen nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen, hierzu gehört auch die Auslegung von Willenserklärungen (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - [Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17]), auf den Inhalt ihm vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies - wie vorliegend geschehen - zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragen (vgl. u.a. Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130]).
  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1985 - 2 B 76.83
    Das Tatsachengericht ist im übrigen nicht gehindert, die Feststellung entscheidungserheblicher Tatsachen, hierzu gehört auch die Auslegung von Willenserklärungen (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - [Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17]), auf den Inhalt ihm vorliegender und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachter Akten zu stützen, sofern ihm dies - wie vorliegend geschehen - zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreicht und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragen (vgl. u.a. Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 130]).
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